Unzulässige Nutzung oder Bearbeitung durch das Model

Wenn durch das Model die Grenzen der vereinbarten Nutzung übrschritten werden können dem Fotografen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Häufig betrifft dies Bildbearbeitungen, etwa durch Filter oder Retuschen, die das Bild verfälschen. Ebenso entstehen Streitfälle, wenn Bilder an Agenturen oder Dritte weitergegeben werden, obwohl die Nutzung vertraglich beschränkt war.

Zuletzt aktualisiert am 2026-08-24 von Michael Richter.

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